Staatspolitische Situation
Staatspolitische Situation

- Parlamentsgebäude (Chisinau)
Moldawien ist seit 1991 eine Parlamentarische Demokratie nach französischem und rumänischem Vorbild.
Die Verfassung wurde 1994 ratifiziert und besteht bis heute nahezu unverändert fort. In ihr wird Moldova als „souveräner und unabhängiger, einheitlicher und unteilbarer Staat“ festgelegt.
Außerdem wird Moldova darin als „demokratischer Rechtsstaat“ bezeichnet, der die bürgerlichen Grundrechte, die Gewaltenteilung und sozialen Grundrechte anerkennt.
Das Problem besteht nun aber darin, dass zumindest die sozialen Grundrechte nicht einklagbar sind und eher als Staatsziel betrachtet werden können.
Das Staatsoberhaupt wird alle 4 Jahre gewählt. Es ist nur eine einmalige Wiederwahl möglich.
Der Staatspräsident gilt als der Garant der Unabhängigkeit und Einheit des Landes.
Er ernennt den Premierminister nach Absprache mit der Parlamentsmehrheit.
Er besitzt das Recht zur Gesetzesinitiative. Das Parlament darf er nur auflösen, wenn der Gesetzgebungsprozess mehr als drei Monate lang durch dieses blockiert ist oder keine Regierung aus welchen Gründen auch immer berufen werden kann.
Als gesetzgebende Gewalt gilt das Einkammernparlament, das auf vier Jahre hin gewählt wird. Das Amt des Abgeordneten in dieser Kammer ist mit anderen bezahlten Tätigkeiten nicht vereinbar, was aber niemanden davon abhält, sich einen Nebenverdienst anzuschaffen.


