Besondere Zollvorschriften
Zollvorschriften
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und Bedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden.
Devisen müssen aber noch an der Grenze deklariert werden und eine entsprechende Erklärung ist auszufüllen.
Fremdwährung darf nur höchstens im Wert von 5000$ mit eingeführt werden.
Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen aller Art ist verboten.
Bei Einreise mit dem eigenen Fahrzeug muss dieses registriert werden und ein Nachweis, dass das Auto privaten Zwecken dient, muss erbracht werden. Falls dies nicht zur Zufriedenheit der Grenzposten nachgewiesen werden kann, ist es möglich, dass man zur Zahlung einer "Nachweisgebühr" aufgefordert wird (siehe Sicherheitskräfte).
Bereits der Besitz geringster Mengen jeder Art von Drogen wird hart bestraft. Die Haftbedingungen in moldawischen Gefängnissen sind um einiges schlechter als in Deutschland.



